Viele Mobilfunk- und Internetanbieter haben über Jahre hinweg Servicepauschalen verrechnet, die nach österreichischem Recht unzulässig sind. Diese pauschalen Entgelte für Leistungen wie Rechnungsversand, Kundenservice oder technische Betreuung sind oft intransparent und überhöht.
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) schränken die Verrechnung pauschaler Serviceleistungen ein. Die Rechtsprechung hat wiederholt bestätigt, dass viele dieser Klauseln unwirksam sind und Kunden Anspruch auf Rückerstattung haben.
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